Wärmepumpe
- Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch Wärmepumpen.
Eine 100 kW Untergrenze gilt für Wärmepumpen in fossil-bivalenten Anlagen. - MFH, Gewerbe- & Industriebauten, auch jene im Besitz der öffentlichen Hand.
Ausgeschlossen sind EFH, Neubauten und Ersatzneubauten. - Alle Wärmearten (Komfort- und Prozesswärme).
- Alle Typen von Wärmepumpen mit CH-Qualitätslabel
(Luft, Wasser, Erdwärme, Abwärme).
- Kanton GL: Nur Gewerbegebäude und Prozesswärme.
Beachten Sie: Per 01.05.2025 gelten für Wärmepumpen neue Zahlungskonditionen
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